Mittagsruhe und 'Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung'

Rasenmähen ist werktags seit der 32. BImSchV auch mittags erlaubt
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Rasenmähen ist werktags seit der 32. BImSchV auch mittags erlaubt

Immer häufiger werden Fragen zur Mittagsruhe gestellt. Nach der Einführung der "Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" vom 29.08.2002 gibt es "die Mittagsruhe" so nicht mehr. Die entsprechenden Regelungen in der örtlichen Polizeiverordnung über Gartenarbeiten gilt nach Einführung dieses Gesetzes nicht mehr; das eingeführte Gesetz geht der örtlichen Regelung vor. Leider, muss man dazu sagen, denn im Prinzip wurde die Mittagsruheregelung damit abgeschafft.